Sachverständiger

  Von der Handelskammer Koblenz öffentlich bestellt und vereideidigter Sachverständiger für das Zweiradsmechaniker-Handwerk

Unfall, Produktfehler, Schadenersatz - wann hilft der Fahrradsachverständige?
Es knallt, der Lenker bricht, beim Sturz verletzt sich auch ein Passant. Radfahrer sollten Unfälle nicht auf die leichte Schulter nehmen. Werden Schuldfrage und Schadenersatzansprüche vor Gericht geklärt, kommt es oft darauf an, den Sachverhalt sorgfältig prüfen zu lassen. Richter schalten dann in der Regel Gutachter ein.

Gutachter
Öffentlich bestellt und vereidigt werden nach einer Eignungsprüfung Sachverständige von den Industrie- und Handelskammern. Seit etwa zehn Jahren gibt es auch vereidigte Sachverständige für Fahrradschäden und -bewertung. Für schwierige Sachverhalte, z. B. Produktfehler mit schweren Folgeschäden, sollte man den Sachverständigen sorgfältig auswählen. Die moderne Fahrradtechnik ist kompliziert, und die Zusammenhänge sind nicht einfach zu verstehen.

Noch ein paar Tipps
- Nach einem Unfall das Fahrrad nicht verändern.
- Auch nicht putzen. Spuren der Unfallursache könnten verloren gehen.
- Sorgfältig prüfen, ob menschliches Fehlerverhalten oder ein Produktfehler die Ursache war.
- Im Zweifelsfall einen Fachmann fragen.
- Bei strittigen Auseinandersetzungen einen Sachverständigen einschalten.

Für Gericht und Versicherungen:
- Ermittlung des Zeitwertes von Fahrräder bei Unfall oder Diebstahl
- Ursachenanalyse bei Funktionsmängeln/Defekten

Für Privatpersonen:
- Beurteilung von Unfallschäden
- Ermittlung von Reparaturkosten
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes bei Diebstahl
- Ursachenanalyse bei Funktionsmängeln/Defekten
- Außergerichtliche Klärung von Meinungsverschiedenheiten (Schiedsgutachten)

Kontakt:
Stefan Ebener
Telefon: 02664 997690
Fax: 02664 9976997
E-Mail: info@ebener-zweiradsport.de

Von der Handelskammer Koblenz öffentlich bestellt und vereideidigter Sachverständiger für das Zweiradsmechaniker-Handwerk